Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen (Widerrufs-Button) gemäß dem neuen § 356a BGB
Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufs-Button für alle Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte verpflichtend, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden. Dies betrifft unsere Buchung von Kursen & Workshops.